Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP)
Manchmal hat es auch im dritten Versuch mit einer schriftlichen Klausur nicht geklappt. Dann können Sie eine Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) beantragen.
Antrag
Den Antrag finden Sie beim ZPA. Sie müssen diesen spätestens zur Klausureinsicht beim Lehrstuhl einreichen. Per Email vereinbaren Sie dann einen zeitnahen Termin mit Prof. Lübbecke.
Die MEP
Diese mündliche Prüfung setzt die zuvor nicht bestandene schriftliche Prüfung fort. Das heißt, dass Sie in der Klausur bereits einige, aber zu wenige Punkte gesammelt haben und in der MEP Fragen gestellt werden zu den Themen, die Sie in der Klausur noch nicht ausreichend beantwortet haben. Mit richtigen Antworten sammeln Sie dann weiter Punkte, zusätzlich zu denen, die Sie bereits in der Klausur erzielt hatten, idealerweise bis die Bestehensgrenze erreicht ist. Die MEP kann daher auch nur mit 5,0 (nicht bestanden) oder 4,0 (bestanden) bewertet werden. Wenn Ihnen in der Klausur (sehr) viele Punkte zum Bestehen gefehlt haben, ist der Weg in der MEP (viel) weiter, als wenn es nur knapp nicht bestanden war. Die Prüfung dauert in der Regel 30 Minuten.
In der MEP werden Sie Schreibmaterial haben und wir werden viel Gebrauch davon machen.
Vorbereitung
In der MEP wird Ihre (zuvor nicht bestandene) Klausur vorliegen. Diese haben Sie normalerweise bereits mit den Korrektur-Kommentaren in der Einsicht gesehen. Zu dieser Klausur werden die ergänzenden Fragen gestellt. Das bedeutet, dass Sie sich auf die MEP wie auf diese Klausur vorbereiten, nur hoffentlich besser.
Zu beachten
War der dritte Fehlversuch in einer mündlichen Prüfung haben Sie keinen Anspruch auf eine MEP. Außerdem: wenn Sie die MEP nicht bestehen, ist das zugehörige Modul endgültig nicht bestanden, was im Allgemeinen nach sich zieht, dass Sie diesen Studiengang nicht weiter und auch an keiner anderen deutschen Universität mehr studieren können.